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Wir beraten Sie auf Wunsch gerne in englischer und polnischer Sprache. Nach Absprache vergeben wir Beratungstermine auch an Samstagen.

Schwanger - was nun?

Die Zeit einer Schwangerschaft ist für viele Menschen – ob allein oder in Partner*inschaft – eine spannende und erwartungsvolle Phase. Neue Weichenstellungen werden nötig, neue Fragen tauchen für die Lebensplanung auf.

Je nach Lebenssituation löst die Schwangerschaft unterschiedliche Reaktionen und Gefühle aus. Unsicherheit, Beziehungsprobleme, Zweifel können auch zu Ängsten führen, die möglicherweise einen Schwangerschaftskonflikt auslösen.

Als Beratungsstelle haben wir den Auftrag „in Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen“ (§2 SchKG) zu informieren und zu beraten.

Nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes haben alle schwangeren Personen sowie ihre Partner*innen einen Rechtsanspruch auf Beratung. Dieser Anspruch gilt umfassend – inhaltlich wie zeitlich – auch über die Geburt hinaus.

Wir beraten kostenfrei

  • bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
  • wir beraten und begleiten schwangere Personen während der Schwangerschaft und nach der Geburt – bei Unsicherheiten, Ängsten oder Fragen.
  • Personen, die ihr Kind allein erziehen oder die Verantwortung überwiegend tragen werden
  • psychologische Beratung bei Behinderung des zu erwartenden Kindes
  • psychologische Beratung bei und nach problematischen Schwangerschaftsverläufen und bei Fehl- und Totgeburt
  • psychologische Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch und reproduktionsmedizinischer Behandlung

Wir informieren über:

  • Rechtsansprüche, mögliche Hilfen und familienfördernde Leistungen, zu familienrechtlichen und ausländerrechtlichen Fragen (Erziehungsgeld, ALG II, Elternzeit, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht etc.)
  • und bieten im Bedarfsfall Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen

Wir vermitteln:

in finanziellen Notsituationen Hilfen bzw. helfen bei der Antragstellung bei verschiedenen Stiftungen (u.a. Mutter-und-Kind-Stiftung)

Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219

Wenn

Sie vor der Frage stehen, ob Sie die Schwangerschaft austragen oder ein Schwangerschaftsabbruch erwägen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Wir achten

die Würde des ungeborenen Kindes ebenso, wie die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Wir unterstützen

Sie bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.

Unsere Beratungsstelle

ist staatlich anerkannt. Jede Frau, die von uns beraten wurde erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über die Beratung gemäß § 219.

Die Beratung

ist unentgeltlich und erfolgt auf Wunsch anonym. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht.

Links

Weitere kostenlose Beratung können Sie in Anspruch nehmen nach einem Schwangerschaftsabbruch zur besseren Bewältigung und Verarbeitung.

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