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Wir beraten Sie auf Wunsch gerne in englischer und polnischer Sprache. Nach Absprache vergeben wir Beratungstermine auch an Samstagen.

Schwanger - was nun?

Die Zeit der Schwangerschaft ist für die meisten Frauen und Paare eine spannende und erwartungsvolle Zeit. Neue Weichenstellungen werden erforderlich, neue Fragen stellen sich für die Lebensplanung.

Je nach Lebenssituation löst die Schwangerschaft unterschiedliche Reaktionen und Gefühle aus. Unsicherheit, Beziehungsprobleme, Zweifel können auch zu Ängsten führen, die möglicherweise einen Schwangerschaftskonflikt auslösen.

Als Beratungsstelle haben wir den Auftrag „in Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen“ (§2 SchKG) zu informieren und zu beraten.

Nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat jede Frau und jeder Mann einen Rechtsanspruch auf Beratung, der sowohl inhaltlich als auch zeitlich umfassend gilt, auch nach der Geburt des Kindes.

Wir beraten kostenfrei

  • bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
  • wir beraten und begleiten Frauen während der Schwangerschaft und über die Geburt hinaus bei Unsicherheiten, Ängsten etc.
  • Frauen und Männer, die ihr Kind allein erziehen wollen
  • psychologische Beratung bei Behinderung des zu erwartenden Kindes
  • psychologische Beratung bei und nach problematischen Schwangerschaftsverläufen und bei Fehl- und Totgeburt
  • psychologische Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch und reproduktionsmedizinischer Behandlung

Wir informieren über:

  • Rechtsansprüche, mögliche Hilfen und familienfördernde Leistungen, zu familienrechtlichen und ausländerrechtlichen Fragen (Erziehungsgeld, ALG II, Elternzeit, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht etc.)
  • und bieten im Bedarfsfall Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen

Wir vermitteln:

in finanziellen Notsituationen Hilfen bzw. helfen bei der Antragstellung bei verschiedenen Stiftungen (u.a. Mutter-und-Kind-Stiftung)

Schwangerschaftskonfliktberatung nach §219

Wenn

Sie vor der Frage stehen, ob Sie die Schwangerschaft austragen oder ein Schwangerschaftsabbruch erwägen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.

Wir achten

die Würde des ungeborenen Kindes ebenso, wie die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Wir unterstützen

Sie bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten um zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen.

Unsere Beratungsstelle

ist staatlich anerkannt. Jede Frau, die von uns beraten wurde erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über die Beratung gemäß § 219.

Die Beratung

ist unentgeltlich und erfolgt auf Wunsch anonym. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht.

Links

Weitere kostenlose Beratung können Sie in Anspruch nehmen nach einem Schwangerschaftsabbruch zur besseren Bewältigung und Verarbeitung.

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